Böhmermann-Gedicht „Schmähkritik“ bleibt im Wesentlichen verboten

 

Der TV-Satiriker Jan Böhmermann  darf nach einer Entscheidung des Hamburger Landgerichts bestimmte Passagen seines Gedichtes „Schmähkritik“ nicht mehr veröffentlichen. Das Hamburger Landgericht gab an diesem Freitagmorgen einer Klage des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan damit in Teilen statt. Gegen die Entscheidung ist eine Berufung möglich.


Bereits im Mai 2016 hatte das Gericht eine einstweilige Verfügung erlassen, wonach der Moderator den größeren Teil seines Gedichts „Schmähkritik“ nicht mehr wiederholen durfte.


Das Gericht betonte, dass gerade der Kläger als Staatsoberhaupt sich auch besonders heftige Kritik gefallen lassen müsse. Er müsse aber Beleidigungen oder Beschimpfungen nicht hinnehmen, insbesondere nicht die mit sexueller Komponente im Gedicht. Es würden darüber hinaus nicht nur gegenüber Türken bestehende Vorurteile in dem Beitrag aufgegriffen. Erdogan wurde noch unterhalb eines Schweins stehend beschrieben. Für einen Moslem sei die Verbindung zu einem Schwein besonders verletzend.


Vor diesem Hintergrund erscheint es völlig grotesk, dass Böhmermann erst vor wenigen Tagen einen Preis für seine Sendung erhielt. Der Meinungskampf in der Öffentlichkeit kann auch sehr hart geführt werden. Auch äußerst kritische, scharfe und polemische Äußerungen sind zulässig, gerade, wenn es um wichtige oder kontroverse Themen geht. In dubio pro libertate - im Zweifel steht das Bundesverfassungsgericht auf Seiten der Meinungsfreiheit.


Allerdings hat auch die Meinungsfreiheit Grenzen. Eine wichtige Schranke der Meinungsfreiheit ist das Persönlichkeitsrecht anderer. Wenn Meinungsäußerungen vor allem einen anderen Menschen herabsetzen sollen, dann geht es um Schmähkritik, die nicht unter den Schutz der Meinungsfreiheit fällt.


Man kann den Text auch nicht als kunstvolle Satire verkleiden. Mit der kritischen Botschaft, um die es angeblich auf einer völlig konstruierten Metaebene geht, hatte der vorgetragene Text letztlich nichts zu tun. Herr Böhmermann hätte in seiner Sendung z.B. sagen können: „Herr Erdogan, ich gebe Ihnen mal ein Beispiel dafür, was man in Deutschland nicht sagen darf: ”Erdogan ist ein Idiot”.  Was folgte, war aber eine zelebrierte Beleidigungsorgie. Folglich ging es eben nicht um eine exemplarische Kenntlichmachung.


Dies wurde vom Landgericht Hamburg bestätigt.


Sinn und Zweck war es Erdogan zu erniedrigen und herabzuwürdigen. Zudem war der Wortlaut äußerst rassistisch und bediente eindeutig anti-türkische Ressentiments. Es kommt nicht von ungefähr, dass sich selbst türkischstämmige Erdogangegner beleidigt fühlen.

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Der TV-Satiriker Jan Böhmermann darf nach einer Entscheidung des Hamburger Landgerichts weite Teile seines Gedichtes „Schmähkritik“ weiterhin nicht mehr veröffentlichen. Damit gab es einer Klage des türkischen Präsidenten in Teilen statt.