Einspruch gegen Strafbefehl für ✰599€✰. Auf DEVPRO24 können Sie ganz bequem gegen einen Strafbefehl mit einem erfahrenen Rechtsanwalt vorgehen. 

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Die Verteidigung gegen einen Strafbefehl und die Erstberatung hat folgenden Leistungsumfang:


45-minütige strategische Beratung

Anwalt stellt Antrag auf Akteneinsicht

Übersendung von Kopien Ihrer Akte

 Wahrnehmung Ihrer Interessen

Erstkontakt an Werktagen innerhalb von 24h

Direkte Kommunikation ohne Termin in der Kanzlei

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Ablauf und Dauer


Nach Abschluss der Buchung meldet sich Ihr Anwalt für eine erste Besprechung bei Ihnen. Nach Vorlage aller erfordrlichen Unterlagen, erhalten Sie innerhalb von zwei Werktagen, regelmäßig sogar am selben Tag, eine Rechtsberatung im Umfang von 45 Minuten zu Ihren Fragen. Dabei bestimmen Sie die Form der Rechtsberatung. Unmittelbar darauf wird Ihr Anwalt den Antrag auf Akteneinsicht stellen und Ihnen eine Kopie dieser zukommen lassen. Das Produkt umfasst auch eine Ersteinschätzung und eine konkrete Handlungsempfehlung.


Ratgeber: Strafbefehl – worauf ist bei einem Strafbefehl zu achten? 

(Lesezeit: 4 Minuten)


Der Strafbefehl steht einem rechtskräftigen Urteil gleich und hat dieselbe Wirkung. Wegen dem fehlenden Verböserungsverbot sind mit einem Einspruch Risiken verbunden. Daher ist eine ausführliche anwaltliche Prüfung der Ermittlungsergebnisse, der Beweismittel und der rechtlichen Würdigung zu empfehlen. Häufig bietet eine Vorgehen gegen eine Strafbefehl inhaltlich Erfolg und führt zum Freispruch.



Welche Möglichkeiten gibt es gegen ein Strafbefehl vorzugehen?

Gegen den Strafbefehl können Sie unter Beachtung der zweiwöchigen Frist Einspruch einlegen. Sodann wird das Gericht eine Hauptverhandlung anberaumen. Es wird also in jedem Falle eine Hauptverhandlung stattfinden. Die Hauptverhandlung ist nötig, da in den meisten Fällen eine mündliche Anhörung zur Klärung des Sachverhalts vonnöten ist. Vorab wird man zumeist noch aufgefordert, dazu Stellung zu nehmen, ob der Einspruch nur auf die Höhe der Tagessätze oder aber auch hinsichtlich des Tatvorwurfes selbst eingelegt wird. Der beschränkte Einspruch gegen den Strafbefehl auf die Höhe der Tagessätze muss im Einspruchsschreiben dann ausdrücklich erklärt werden. Insgesamt hat dann aber der Angeklagte die Kosten des Verfahrens zu tragen, auch wenn der Tagessatz reduziert wird. Die Kosten des Verfahrens sind im Strafbefehl bereits dargelegt. Soweit Sie eine Einstellung des Verfahrens sich selbst als Ziel setzen, müssten Sie den Einspruch vollumfänglich, also unbeschränkt einlegen. Hinsichtlich einer abschließenden Beurteilung des Sachverhaltes ist zwingend eine anwaltliche Akteneinsicht erforderlich. 



Am Tag der Hauptverhandlung haben Sie dann folgende Möglichkeiten:


Indem Sie den Einspruch gegen den Strafbefehl zurücknehmen, wird der Strafbefehl rechtskräftig. Es gilt

dann das, was im Strafbefehl steht.


Einspruch beschränken auf die Tagessatzhöhe (dies ist sinnvoll, wenn Ihr Einkommen zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung gesunken ist).


Verfahren zu Ende bringen:


Soweit Sie den Tatvorwurf einräumen, so wird Ihnen zunächst zu Gute kommen, dass Sie sich geständig einlassen. Mit Entschuldigung gegenüber des/r Geschädigten und Einräumung der Tat: Das Gericht kann das Verfahren mit Ihrer und mit der Zustimmung der Staatsanwaltschaft nach § 153a StPO einstellen,



ohne kundgetane Einsicht: Das Gericht kann den Einspruch verwerfen und sogar eine Verböserung ist grundsätzlich möglich, allerdings - zumindest ohne einen entsprechenden vorherigen Hinweis des Richters - selten.



Muss ich zur Hauptverhandlung persönlich erscheinen?

Nein, Sie müssen zur Hauptverhandlung nicht zwingend persönlich erscheinen. Sie können sich auch durch einen bevollmächtigen Rechtsanwalt vor Gericht vertreten werden.


Ab wann gilt man als vorbestraft?

Erst mit einem Tagessatz ab 90 gilt man als vorbestraft. D.h. mit 91 Tagessätzen würde ein entsprechender Eintrag im Führungszeugnis erscheinen. Die Regelung, dass Geldstrafen unterhalb der Grenze von 90 Tagessätzen nicht im Führungszeugnis erscheinen, gilt nur dann, wenn keine weiteren – wenn auch geringen – Strafen im Zentralregister eingetragen sind.

Dennoch sind alle Strafen natürlich intern für Staatsanwaltschaften und Gerichte sichtbar. Dies kann dann im Falle irgendeines weiteren Verfahrens relevant werden. Ist der Registerantrag also noch nicht gelöscht, Ihr Führungszeugnis aber einwandfrei, so können Sie trotzdem nicht behaupten nicht vorbestraft zu sein. Sollten Sie in diesem Fall nach einer Vorstrafe, etwa bei einem Arbeitgeberwechsel gefragt werden, sollten Sie die Frage besser umgehen und die Vorlage eines „sauberen“ Führungszeugnisses vorschlagen.

Die anwaltliche Vertretung und Einlegung eines Einspruchs gegen den Strafbefehl unumgänglich um in der Hauptverhandlung, etwa gegen Einstellung des Verfahrens gegen Auflage im Sinne von § 153a Abs. 2 StPO, eine unter Umständen mit weitreichenden Folgen verbundenen Eintragung im Führungszeugnis zu vermeiden.


Wie lange wird eine Verurteilung ins Führungszeugnis aufgenommen?

Die Frist beginnt gem. § 36 BZRG mit dem Tag des ersten Urteils. Die Länge der Frist, nach deren Ablauf eine Verurteilung nicht mehr in das Führungszeugnis aufgenommen wird, ist in § 34 BZRG normiert. Diese Frist beträgt in der Regel drei Jahre, kann aber auch fünf oder zehn Jahre betragen. Eine Frist von drei Jahren gilt beispielsweise für eine Verurteilung zu Geldstrafe und Freiheitsstrafe oder Strafarrest von nicht mehr als drei Monaten. Diese Frist gilt auch für eine Verurteilung zu Freiheitsstrafe oder zu Strafarrest von drei Monaten bis zu einem Jahr, wenn die Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde und ansonsten keine weitere Jugendstrafe, Freiheitsstrafe oder Strafarrest vorliegt.


Welche Kosten muss man tragen, wenn man den Strafbefehl akzeptiert

Auch wenn Sie keinen Widerspruch einlegen, enstehen Ihnen Gerichtsgebühren. Im Strafbefehlsverfahren ist das die Hälfte einer normalen Gerichtsgebühr, die sich in der Höhe an der verhängten Geldstrafe orientiert. Des Weiteren fallen Zustellungsgebühren wie beispielsweise die Kosten einer Blutuntersuchung bei Trunkenheit sowie die Anreise- und Verdienstausfallskosten für eventuelle Zeugen an. Ungleichheiten entgegenzuwirken, hat der Gesetzgeber bei Geldstrafen das System der Tagessätze eingeführt. Dadurch werden die Einkommens- und Vermögensverhältnisse berücksichtigt. Dafür wird eine Tagessatzhöhe ermittelt. Außerdem legt der Richter die Anzahl der Tagessätze fest. Die Höhe der Geldstrafe ergibt sich aus der Anzahl der Tagessätze mal der Tagessatzhöhe. Im Strafbefehl heißt es dann beispielweise „30 Tagessätze à 50 Euro“.

Die angesetzte Tagessatzhöhe hängt von Ihrem monatlichen Nettoeinkommen ab (abzüglich etwaiger Unterhaltspflichten), dividiert durch 30.


Beispiel: monatliches Nettoeinkommen 1.800 € : 30 = 60 € Tagessatzhöhe



Einspruch gegen Strafbefehl einlegen

Die Prüfung des Strafbefehls erfolgt durch einen erfahrenen Rechtsanwalt. Für den Laien ist es nicht einfach, die Vor- und Nachteile eines Einspruchs abzuschätzen. Sie sollten deshalb einen Fachanwalt für Strafrecht beauftragen. Nach Akteneinsicht klärt Ihr Anwalt Sie über die Erfolgsaussichten auf. Ihr Anwalt wird dann versuchen, eine Verurteilung zu verhindern bzw. eine Einstellung oder wenigstens eine Milderung der angesetzten Strafe zu bewirken. Schaffen Sie Sicherheit mit DEVPRO24. 


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Wenn Sie Beschuldigter in einem Straf- oder Bußgeldverfahren sind, ist eine Akteneinsicht unerlässlich? Beauftragen Sie jetzt einen Anwalt. Zum Festpreis über DEVPRO24.


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