Gesetzesänderungen im Mai 2018:

Neue Ausweise und neuer Datenschutz



Personalausweise für im Ausland lebende Bürger sehen etwas anders aus. Durch die Datenschutzgrundverordnung gilt ein EU-weit einheitlicher Datenschutz, der mit neuen Rechten und Pflichten viel umfassender ist als bisher. Das BKA kann aufgrund des Fluggastdatengesetzes künftig auf nahezu alle Daten von Flugpassagieren zugreifen.

 

Neue Personalausweise für Auslandsdeutsche


Deutsche Staatsbürger, die im Ausland leben wie z.B. deutsche Rentner in der Türkei erhalten

ab dem 15. Mai neue Personalausweise, die sich etwas unterscheiden werden. 



Behörden erhalten Zugriff auf Fluggastdaten


Das BKA kann künftig auch auf Daten von Flugpassagieren zugreifen. Zu den 60 erfassten Einzeldaten zählen unter anderem Namen, Anschrift, Telefonnummer, Email-Adresse, Gepäckdaten und Zahlungsdaten der Flugreisenden. Ein Abgleich mit anderen Daten ist zulässig. Im Jahr 2017 wurden allein an deutschen Flughäfen 235 Millionen Passagiere gezählt. In der EU sind es über eine Milliarde.



Strenger Datenschutz dank DSGVO


Die größten Änderungen bringt die Datenschutzgrundverordnung der EU. Die Änderungen im Datenschutzrecht sind sehr weitreichend, bei Datenschutzverstößen drohen in Zukunft hohe Bußgelder. Die DSGVO ist Pflichtthema für Private und Unternehmer! Aufgrund der Verordnung gelten erstmals einheitliche Regeln zum Datenschutz in der Europäischen Union. Auch das soziale Netzwerk Facebook muss sich nun zum Positiven ändern. Facebook will nicht auf den EU-Markt verzichten und hat eine Reihe von Anpassungen angekündigt. Künftig wird der Nutzer informiert, wenn jemand ohne das Wissen des Bildeigentümers ein Foto bei Facebook einstellt. Für Nutzer unter 18 Jahren bleibt die neue Gesichtserkennung grundsätzlich deaktiviert. Facebook wird Eltern von Nutzern im Alter unter 16 Jahren mitentscheiden lassen, ob die Teenager in dem Netzwerk Informationen wie Religionszugehörigkeit oder politische Ansichten preisgeben dürfen. Die Eltern werden auch absegnen können, ob die Jugendlichen personalisierte Werbung auf Basis von Daten anderer Unternehmen angezeigt bekommen und ob sie angeben, an Personen welchen Geschlechts diese interessiert sind. Das Mindestalter für die Nutzung von Facebook bleibt bei 13 Jahren.


Darüber hinaus, wird der Nutzer ausdrücklich gefragt werden, ob auf Basis von Daten anderer Firmen für Werbung personalisiert werden soll und ob sie in ihrem Facebook-Profil weiterhin Angaben zu politischen Ansichten, Religionszugehörigkeit oder Beziehungsstatus machen wollen.


Auch WhatsApp wird künftig nach dem Alter des Nutzers fragen. Online-Dienste werden künftig die Zustimmung der Erziehungsberechtigten verlangen müssen. Auch das Recht auf Löschung personenbezogener Daten wurde ausgebaut.



Neuer Anlauf für das BKA-Gesetz


Am 25. Mai tritt das reformierte BKA-Gesetz in Kraft. Es regelt die Arbeit des Bundeskriminalamts (BKA) und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten.


Das geschützte Vertrauensverhältnis zwischen Mandanten und Strafverteidigern erstreckt sich dann generell auf alle Mandanten und Anwälten. Für Steuerberater und Journalisten  gibt es dagegen weiterhin keine Besserung.


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