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Der Arbeitszeugnis-Check erfolgt in weniger als 24h und hat folgenden Leistungsumfang:
✓ Feststellung der Gesamtnote des Arbeitszeugnisses.
✓ Aufschlüsselung der einzelnen Bewertungspunkte in Schulnotensystem.
✓ Entschlüsselung von Zeugniscodes.
✓ Überprüfung von unglaubwürdigen Lobpreisungen.
✓ Hinweis auf negative Andeutungen oder unzulässige Passagen.
✓ Beratung zur Anspruchsdurchsetzung auf ein faires Arbeitszeugnis
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Ratgeber: lmmobilienkaufvertrag – worauf ist bei einem Kaufvertrag für eine Immobilie zu achten?
(Lesezeit: 2 Minuten)
Das Wichtigste im Überblick:
● Bei Aufforderung hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis.
● Ein Arbeitszeugnis muss in wohlwollender Form formuliert sein.
● Arbeitszeugnisse werden üblicherweise nach dem Schulnotensystem verfasst.
● Jede Schulnote wird auf eine bestimte Art und Weise formuliert.
Umwandlung der Zeugnissprache in das Schulnotensystem
Grundsätzlich wird dem Arbeitgeber bei der Zeugnisformulierung eine gewisse Gestaltungsfreiheit zugebilligt. Es ist gesetzlich nicht vorgegeben, welche Formulierungen im Einzelnen zu verwenden sind. Regelmäßig können aber die niedergeschriebenen Aussagen jedoch in Noten umgewandelt werden. Entsprechend leicht sind Formulierungen bei Bewerbungen zu dechiffrierbar. Bei den folgenden Formulierungen handelt es sich um Beispiele entsprechend der anerkannten Notenskala. Je nach Berufsfeld bestehen Abweichungen.
Bewertung der Arbeitsweise:
● Note 1: Die Aufgaben führte sie immer äußerst sorgfältig, effizient und eigenständig aus.
● Note 2: Die ihm erteilten Aufgaben führte er immer sorgfältig, effizient und eigenständig aus.
● Note 3: Die Aufgaben führte sie sorgfältig, effizient und eigenständig aus.
● Note 4: Die Aufgaben wurden mit Sorgfalt und Genauigkeit ausgeführt.
● Note 5: Die Aufgaben wurden im Großen und Ganzen mit Sorgfalt und Genauigkeit ausgeführt.
Bewertung des Sozialverhalten:
● Note 1: Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war jederzeit vorbildlich.
● Note 2: Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war jederzeit einwandfrei.
● Note 3:Sein Verhalten gegenüber Kollegen war einwandfrei.
● Note 4: Ihr Verhalten gegenüber Kollegen und Vorgesetzten war korrekt und ohne Beanstandung.
● Note 5: Es erübrigt sich zu betonen, dass sein Betragen gegenüber Vorgesetzten und Kollegen unbelastet war.
Gesamtbewertung:
● Note 1: Seine Leistungen fanden stets unsere vollste Zufriedenheit.
● Note 2: Ihre Leistungen fanden stets unsere volle Zufriedenheit.
● Note 3: Seine Leistungen fanden unsere volle Zufriedenheit.
● Note 4: Ihre Leistungen fanden unsere Zufriedenheit.
● Note 5: Die ihm übertragenen Aufgaben erledigte er in der Regel zu unserer Zufriedenheit.
Schweigen bezüglich eines Bewertungsabschnittes wird als mangelhaft gewertet (= Note 5).
Verbesserung Ihrer Jobchancen
Ein positives Arbeitszeugnis ist die Grundlage für eine erfolgreiche Bewerbung.
Stärkung Ihrer Position.
Verschaffen Sie sich einen wehrhafte Position gegenüber Ihrem Arbeitgeber.
Klare Handlungsempfehlung
Anwalt identifiziert unvorteilhafte und unzulässige Formulierungen.
24-Stunden-Garantie
Die gewählte Vertragsprüfung von 24h garantieren wir Ihnen. In eiligen Fällen kann die Bearbeitung auch innerhalb von 2h erfolgen. Vertrauen Sie auf jahrelange Erfahrung.
RA Torsten Jannack
Rechtsanwalt Jannack verfügt über langjährige Berufserfahrung, die sich auch in der Qualifikation zum Fachanwalt für Arbeitsrecht (seit 2005) ausdrückt.
Prüfung auf Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Aufdeckung unvorteilhafter und unzulässiger Formulierungen. Konkrete Handlungsempfehlung.
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