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Die Prüfung und die Durchsetzung der Mietminderung hat folgenden Leistungsumfang:


Ein spezialisierter Anwalt prüft, ob ein Minderungsgrund vorliegt

Rechtsanwalt kalkuliert, wie hoch die konkrete Minderung ausfällt

Optional: Anwalt erstellt ein individuelles Mietminderungsschreiben für den Vermieter

Rechtssichere Mietminderung ohne Risiko einer fristlosen Kündigung

Prüfung und Durchsetzung innerhalb von drei Tagen

Direkte Email-Kommunikation ohne Termin in der Kanzlei

Kostenlose Rückfragen bei eventuellen Unklarheiten

100% Sicherheit durch Geld-Zurück-Garantie



Sollten sich nach anwaltlicher Prüfung ergeben, dass kein Mietminderungsgrund vorliegt, erhalten Sie beim Premium-Paket eine Rückerstattung in Höhe von 100€. Bitte wenden Sie sich hierzu schriftlich an unseren Kundenservice (info@devpro24.de), der diese Zahlung an Sie veranlassen wird.



Ratgeber: Mietminderung – worauf ist bei einer Mietminderung zu achten?

(Lesezeit: 4 Minuten)


Ob Schimmel, eine kalte Heizung oder Lärm - all diese Zustände sind unangenehm aber viele Mieter meiden die Auseinandersetzung mit dem Vermieter. Mieter haben aber Anspruch auf Mietminderung und Beseitigung des Mangels, wenn die Mietwohnung nicht unerheblich in ihrem Gebrauch beeinträchtigt ist.

Ein Einverständnis des Vermieters ist hierzu nicht erforderlich.



Mietminderung durchsetzen: Wann liegt ein Mangel konkret vor?


Am Anfang der Mietminderung steht immer die Überprüfung des Mietvertrags.


Ein Mangel, der eine Mietminderung gem. § 536 BGB begründet liegt vor wenn,

der Mangel nach Überlassung der Wohnung aufgetreten ist,

die Ist-Beschaffenheit von der Soll-Beschaffenheit der Sache abweicht,

der Mangel nicht unerheblich ist, und der Mangel nicht vorsätzlich vom Mieter verursacht wurde.

Zunächst ist für Sie wichtig, ob überhaupt eine Mietminderung aufgrund eines Mangels in Frage kommt. Betroffen von der Mietminderung sind demnach Mängel, die ab Überlassung an den Mieter auftreten und der Mangel nicht Vertragsbestandteil geworden sind.



In welcher Höhe darf die Miete gemindert werden?


Einen pauschalen Minderungsbetrag gibt es nicht. Die Höhe der Mietminderung ist abhängig vom Grad der Beeinträchtigung der vertragsgemäßen Nutzung der Mietsache.


Dies ist natürlich immer einzelfallabhängig, so dass Ihnen Urteile, die ähnliche Sachverhalte betreffen, nicht weiterhelfen. Die Minderungsbeträge aus Mietminderungstabellen sollten daher kritisch betrachtet werden. Sie dienen lediglich der Orientierung. Lediglich ein ein Anwalt kann die Mietminderung  zuverlässig einschätzen. Nach der ermittelten Mietminderungshöhe stellt sich die Frage von welchem Mietzins auszugehen ist. Der BGH hat entschieden (BGH, Urteil vom 06.04.2005, Az. XII ZR 225/03), dass die Bruttomiete (Kaltmiete plus Nebenkosten) für die Mietminderung entscheidend ist.


Um die Miete zu mindern, muss der Mieter dem Vermieter den Mangel in schriftlicher Form melden und die Höhe der Minderung mitteilen. Gemindert wird ab dem Zeitpunkt zu dem der Schaden entsteht und so lange bis der Mangel beseitig wird.



Ist eine Mietminderung rückwirkend möglich?


Ja, eine Minderung der Miete ist nach Maßgabe der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch rückwirkend zulässig (Siehe: BGH Urteil vom 16.07.2003 Az: VIII ZR 274/02). Voraussetzung für eine rückwirkende Mietminderung ist allerdings, dass der Vermieter von dem Mangel der Mietsache in Kenntnis gesetzt worden ist. Behebt der Vermieter den Mangel trotz entsprechender Mängelanzeige nicht und zahlen sie zunächst gleichwohl den vollen Mietzins, können Sie dann die Miete rückwirkend kürzen, wenn Sie im Glauben waren, dass der Vermieter den Mangel beheben würde.



Warum sollte ich die Mietminderung bei DEVPRO24 in Autrag geben?


Weil das günstig, einfach und schnell geht. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Mietminderungsschreiben mit dem geprüften Minderungsbeitrag. Es entsteht für Sie kein zusätzlicher Aufwand. Sieht ein erfahrener Anwalt hohe Erfolgschancen für eine Mietminderung wegen dem Garten, ist diese regelmäßig auch zulässig und wird vom Vermieter akzeptiert. So riskieren Sie nicht, dass Ihr Verhältnis zum Vermieter sich wegen einer unzulässigen Mietminderung verschlechtert oder Sie wegen einer unzulässigen Kündigung gekündigt werden.


 

 


Sofort

Mietvertrag hochladen, Info angeben und schon formuliert Ihnen der Anwalt ein Schreiben.



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Erläutern Sie, ob bereits eine Mangelanzeige bei Ihrem Vermieter erfolgt ist.                  



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Bei Unklarheiten können Sie so viele kostenlose Rückfragen stellen wie Sie möchten!

 
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Wir kümmern uns darum, dass alle Leistungen so erbracht werden, wie Sie sie beauftragt haben. Sie zahlen nur dann, wenn Sie zufrieden sind.

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