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Die Adoptionsberatung erfolgt in weniger als 3 Tagen und hat folgenden Leistungsumfang:


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45-minütiges Beratungsgespräch durch einen Anwalt

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„Als eigenes Kind annehmen“ definiert der Duden den Begriff „adoptieren“. Für ungewollt kinderlose Paare kann die Adoption eines Kindes eine Möglichkeit sein, dennoch eine Familie zu gründen. Die Adoption löst beim adoptierten Kind, bei den annehmenden und den abgebenden Eltern, aber auch in deren Umfeld gravierende Prozesse aus. Holen Sie sich eine qualifizierte Begleitung und Unterstützung, wenn Sie ein Kind adoptieren wollen.




Ratgeber: Adoptionsberatung – worauf ist bei einem Adoption für ein Kind zu beachten?

(Lesezeit: 4 Minuten)




Was ist der Unterschied zwischen Pflegekind und Adoptivkind?


Die Pflege und die Adoption eines Kindes haben gemein, dass sich ein Erwachsener um das Kind kümmert und als seine Bezugsperson Verantwortung übernimmt. Pflegeeltern erhalten im Gegensatz zum Adoptivkind nicht das Sorgerecht für das ihnen anvertraute Pflegekind. Die elterliche Sorge verbleibt auch bei einem Pflegeverhältnis grundsätzlich bei den leiblichen Eltern. Die Pflegeeltern erhalten staatliche finanzielle Unterstützung für den Unterhalt des Pflegekindes und für ihren erzieherischen Einsatz. Der Aufenthalt des Kindes im Pflegefall ist davon abhängig, ob die leiblichen Eltern für ihr Kind sorgen können. Das Kind kann dann sogar notfalls gerichtlich mit einem Anwalt zu seinen leiblichen Eltern zurückgeholt werden.

Anders ist die Lage, wenn ein Kind adoptiert wird. Im Gegensatz zur Pflegschaft wird das volle Sorgerecht  auf die neuen Eltern übertragen. Die neuen Eltern sind dann im vollen Umfang auch rechtlich Eltern des Kindes.


 

Was sind die Voraussetzungen einer Adoption


Ob einem kinderlosen Paar ein Kind vermittelt wird, hängt maßgeblich von der Eignung zur Adoption ab.

Zunächst gilt eine bestimmte Altersgrenze für die zukünftigen Eltern. Unverheiratete Paare müssen mindestens 25 Jahre, verheiratete Paare 21 Jahre alt sein. Eine gemeinsame Adoption von beiden Partnern ist nach deutschem Recht Ehepaaren vorbehalten. Bei unverheirateten Paaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften kann grundsätzlich nur ein Partner das Kind adoptieren. Für die Adoption ist die Einwilligung der leiblichen Eltern zwingend erforderlich. Über die konkrete Adoptionseignung entscheiden die Jugendämter. Es gelten folgende Anforderungen für die Bewerber:

 

 

Adoptionsberatung: die Adoptionsvermittlung


In Deutschland sind für die Vermittlung von Kind und Eltern die Adoptionsvermittlungsstellen der Jugendämter zuständig. Wenn Sie unsicher über den Umgang mit dem Jugendamt sind, kann eine Rechtsberatung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt Abhilfe schaffen.



Die Adoption Ihres Stiefkindes


Ist der Ehepartner leiblicher Elternteil eines Kindes, ist es für den Ehegatten unter leichteren Voraussetzungen gestattet, dieses zu adoptieren. So ist dazu notwendig, dass die Adoption dem Wohl des Kindes entspricht und beide leibliche Elternteile zustimmen. In einigen Ausnahmefällen kann der Adoption auch dann zugestimmt werden, wenn die Einwilligung eines Elternteils fehlt. Die Einwilligung des leiblichen Vaters kann bei einer anhaltend gröblichen Pflichtverletzung gegenüber dem Kind ersetzt werden. Oder wenn er durch sein Verhalten gezeigt hat, dass ihm das Kind gleichgültig ist. Regelmäßig erteilt der leibliche Vater aber auch die Einwilligung, wenn er gezwungen wird, Unterhalt für das Kind zu leisten. Die Einwilligungspflicht entfällt, wenn es einen unverhältnismäßigen Nachteil für das Kind darstellt, wenn es nicht adoptiert wird.


 

Was sind die Folgen einer Adoption


Mit der Annahme als Kind werden verwandtschaftliche Beziehungen zu den Annehmenden und deren Verwandten neu begründet und leibliche Verwandtschaftsverhältnisse beendet. Das bisherige Verwandtschaftsverhältnis von Kind und leiblichen Eltern erlischt. Rechtlich endet mit der Adaotion das Verwandtschaftsverhältnis für immer. Die Adoptiveltern ersetzen die Position der leiblichen Eltern und das Kind ist dann auch mit allen anderen Mitgliedern der Familie verwandt. Den Adoptiveltern trifft dann das Sorgerecht und Unterhaltspflichten. Das Kind erhält durch die Adaption eine neue Geburtsurkunde. Besitzt ein Elterteil die deutsche Staatsbürgerschaft wird auch das adoptierte Kind Deutscher i.S.d. des Grundgesetzes.  



Welche Auswirkungen hat die Adaption auf das Namensrecht?


Durch die Adoption nimmt das Kind grundsätzlich den Namen der Familie an. Der neue Familienname ist auch der, der in der Geburtsurkunde steht. Je nach ethnischer Abstammung kann es für die persönliche Entwicklung des Kindes sein, dass auch der Vorname geändert wird. Allerdings ist das nur in Ausnahmefällen möglich, da der Vorname maßgeblich zur Identität eines Menschen gehört. Lediglich wenn der Rufname erheblichen Konfliktpotential in sich birgt und integrationsgefährdend ist, kommt eine Änderung in Betracht.

 


Gibt es ein Recht auf Kenntnis der Abstammung?


In Deutschland ist das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung verfassungsrechtlich verbürgt. 1989 hatte das BVerfG (1 BvL 17/87) entschieden, dass dieses Recht vom allgemeinen Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 I iVm Art. 1 I GG umfasst ist. Zwischen dem Interesse des Kindes und des leiblichen Elternteils muss abgewogen werden. Die Möglichkeiten des adoptierten Kindes nach seinen Eltern zu suchen, sollte unter Hinzuziehung eines qualifizierten Rechtsanwaltes geklärt werden. Den Adoptiveltern muss klar sein, dass es dem Kind eines Tages wichtig sein kann, nach seinen biologische Eltern zu suchen. Es ist wichtig, sich in all diesen Fragen eine Adoptionsberatung einzuholen. 



Checkliste: Erfolgreich ein Baby adoptieren



● Antrag an das örtliche Jugendamt

● Geburts- und Heiratsurkunde bzw. beglaubigte Abschrift aus dem Stammbuch

● ggf. Scheidungsurteile bzw. Heiratsurkunden früherer Ehen

● polizeiliche Führungszeugnisse beider Antragsteller

● ärztliche Atteste vom Hausarzt

● Wohnsitzbescheinigungen mit Staatsangehörigkeitsvermerk beider Partner

● Nachweis über die wirtschaftlichen Verhältnisse (Einkommen, Grund- und Immobilienbesitz, etc.)

● Fotos der Adoptionsbewerber und ggf. der leiblichen Kinder, soweit vorhanden



Fachkundige Adoptionsberatung


Die Adoptionsberatung erfolgt durch einen erfahrenen Rechtsanwalt. Da eine Adoption weitreichende persönliche und juristische Folgen hat, ist es dringend geboten einen qualifizierten Rechtsanwalt zu befassen. Wenn Sie unsicher über den Umgang mit den Behörden sind, kann eine Rechtsberatung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt Abhilfe schaffen. Schaffen Sie sich Sicherheit mit der DEVPRO24 Adoptionsberatung.



Kann ich für die Adoptionsberatung auch meine Rechtsschutzversicherung nutzen?


Sollten Sie eine Rechtschutzversicherung haben, können Sie diese bei der Beauftragung von DEVPRO24 angeben. Ihr beratender Anwalt wird die Police prüfen und gegebenenfalls direkt mit der Versicherung abrechnen.



Klären Sie wichtige Fragen mit einer Adoptionsberatung!






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