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Die Entscheidung zu bauen ist meist eine Investition fürs Leben. Umso wichtiger ist es, dass auch alle vertraglichen Regelungen sicher sind. Laut den Erkenntnissen des Verbands privater Bauherren (VPB) weisen zwei Drittel aller Bauverträge beachtliche Mängel auf. Rund 65 Prozent aller Bauverträge sind unvollständig. Leistungen, die in der Bau- und Leistungsbeschreibung vermerkt wurden, werden immer in der für den Bauträger günstigsten Variante ausgeführt.
Für den Laien ist es nicht einfach, die Vor- und Nachteile eines Bauvertrages abzuschätzen. Daher sollten Sie sich vor Abschluss des Bauvertrags von einem Rechtsanwalt fachlich beraten lassen und den Vertrag überprüfen lassen. Nur so lassen sich böse Überraschungen vermeiden.
Ratgeber: Bauvertrag – worauf müssen Sie als Käufer achten?
(Lesezeit: ca. 3 Minuten)
Wer das Leistungsversprechen seines Bauträgers nicht vorher prüft, riskiert eine Schlappe vor Gericht. In den Leistungsbeschreibungen von Bauprojekten, finden sich nur selten verbindliche, rechtlich belastbare Aussagen. Vermeiden Sie die gängisten Vertragstricke.
Überprüfen Sie den Auftragnehmer
Verbraucher sollten sich vorab Informationen über ihren künftigen Vertragspartner einholen. Holen Sie sie sich Erkundigungen zur wirtschaftlichen Lage der Baufirma ein, bspw. durch Inkassobüros. Schließen sie bestmöglich aus, dass während ihres Bauvorhabens eine Insolvenz droht.
Verlassen Sie sich nicht auf Hochglanzprospekte, diese sind bestens geeignet, Ihnen ein wirtschaftlich solides Unternehmen vorzutäuschen. Um sich einen Eindruck von der üblichen Qualität der vom Bauträger oder Bauunternehmer bislang erstellten Gebäude zu verschaffen, sind Referenzobjekte die beste Möglichkeit. Fragen Sie explizit nach Eigenheimen, die schon vor mehr als fünf Jahren fertiggestellt wurden. Nach diesem Zeitraum ist die Gewährleistungsfrist abgelaufen und es lassen sich Rückschlüsse auf die Güte der Gebäude ziehen. Sofern möglich, sollten Sie die Eigentümern der Häuser kontaktieren und sich Informationen aus erster Hand einholen. Hat es bei der Zusammenarbeit mit dem Bauträger oder Architekten Terminüberschreitungen gegeben? Wenn „Ja“, ging man schnell und lösungsorientiert vor? Woran hat es gelegen?
Wurden Baumängel noch rechtzeitig behoben oder sind vielleicht später Mängel aufgetaucht?
War die Zusammenarbeit mit dem Bauträger oder Architekten gut?, während und nach dem Bau – insbesondere bei Problemen und Fragen seitens der Bauherren? Wurde zügig geantwortet? Hatte man das Gefühl, dass bei Problemen wirklich angepackt wurde?
Zuständigkeit des Bodenaushubes
War Haus und Grund nicht im Paket, dann und sind Sie für den Bauplatz zuständig. Daher sollte darauf geachtet werden, dass das Herrichten des Bauplatzes Vertragsbestandteil ist.
Schlüsselfertig bedeutet nicht Einzugsfertig
Wie wohnlich der Neubau sein muss, ist mit „schlüsselfertig“ nicht gesagt. Der Begriff ist gesetzlich unbestimmt. Entscheidend ist, wie solche Begriffe im Bauvertrag definiert werden. Nur wenn die Leistungen konkret beschrieben sind, sind Sie auf der sicheren Seite.
Bau- und Leistungsbeschreibung eindeutig formulieren lassen
Die Beschreibung der Leistung ist der wichtigste Teil eines Bauvertrags. Damit das fertige Haus all Ihre Ansprüche auch erfüllt, sollte die Bau- und Leistungsbeschreibung alle wichtigen Punkte und Vereinbarungen enthalten. Eine umfangreiche Bau- und Leistungsbeschreibung hat für sich keine Aussagekraft. Vielmehr kommt es auf präzise Formulierungen an. Je detaillierter und aussagekräftiger der Leistungsumfang, die Art und Qualität der Baustoffe (Herstellermarken, Produktbeschreibungen) sowie der Ausstattungsgrad definiert sind, umso geringer ist das Risiko.
Achten Sie auf eine konkrete Bestimmung: Baubeginn, Bauzeit, Fertigstellungstermin
Es ist zwingend erforderlich, dass Baubeginn, Bauzeit und Fertigstellungstermin in den Bauvertrag aufgenommen werden. Gehen Sie gerade bei den wesentlichen Vertragsbedingungen absolut sicher. Die "Schlechtwetter"-Klausel wird gerne als Entschuldigung für Bauverzögerung genutzt. Ratsam wäre ein fester Fertigstellungstermin ohne Verlängerungsmöglichkeiten. Es ist empfehlenswert unbedingt darauf zu bestehen. Der Bauunternehmer muss dann die Bauzeit entsprechend vorsichtig kalkulieren.
Vertragsstrafe bei Bauzeit-Überschreitung
Für eine etwaige Überschreitung der geregelten Bauzeit sollte Vertragsstrafe vereinbart werden. Nur so sind sie gegen Bauverzögerungen abgesichert. Achten Sie bei der Formulierung entsprechender Klauseln darauf, dass der Auftragnehmer nur dann mit einer Vertragsstrafe belangt werden kann, wenn er die entstandene Bauzeitverzögerung verschuldet hat. Dies muss sich nach langjähriger, gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes aus der Vertragsstrafenregelung selbst ergeben.
Die Rechtsprechung tendiert immer mehr dazu, die Höhe der Vertragsstrafe zu reduzieren. Es wird daher dringend geraten, in ihren Vertragsklauseln möglichst vorsichtig zu sein, da sie anderenfalls die spätere Feststellung einer Unwirksamkeit befürchten müssen.
Finanzielle Sicherheiten für einen reibungslosen Bauverlauf
Wenn ein Bauträger oder eine Baufirma insolvent geht, ist der Traum vom Eigenheim schnell ausgeträumt. Im Bauvertrag sollten deshalb Sicherheiten vereinbart werden, um den den Fortgang der Bauarbeiten sicherzustellen. Bestehen Sie auf eine Fertigstellungsbürgschaft, eine Fertigstellungsversicherung oder einen Sicherheitseinbehalt. Auf gleiche Weise sollten die Ansprüche des Kunden auf Mängelbeseitigung während der fünfjährigen Gewährleistungsdauer geregelt werden.
Das waren die wichtigsten Vertragslücken. Dennoch ist für die Aufnahme fehlender Bestimmungen eine anwaltliche Befassung ratsam. Im Falle eines Rechtsstreits können Sie sich nicht auf Unkenntnis berufen. Wie wichtig Sicherheit ist, zeigt auch eine Dekra-Studie. Demnach hat ein durchschnittlicher Bau 32 Mängel, deren Beseitigung im Schnitt rund 10 000 Euro kostet. Im Verhältnis zu den Baukosten sind die Prüfkosten äußerst gering. Gehen Sie sicher und beauftragen Sie uns heute noch.
Checkliste: Erfolgreich den Bauvertrag abschließen
● Sind Materialien, Leistungen sowie den Ausstattungsgrad detailliert formuliert?
● Abschlagszahlungen sollten nur nach tatsächlichem Baufortschritt erfolgen
● Baubeginn und Baufertigstellungstermin sollten festgeschrieben werden.
● Zur Einhaltung der Termine sollten Vertragsstrafe-Klauseln in den Bauvertrag integriert werden.
● Es sollte eine fünf jährige Gewährleistungsfrist in den Bauvertrag aufgenommen werden
● Aufgrund des Insolvenzrisikos sollte es eine Fertigstellungsgarantie geben
● Ein Vorbehalt ist geboten, wenn die Baugenehmigung/Darlehenszusage geklärt werden muss.
● Baunebenkosten, wie Vermessung, Gutachten oder Aushub, sollten im Festpreis enthalten sein.
● Akzeptieren Sie nach Möglichkeit keine Änderungsvorbehalte!
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Anwalt identifiziert unvorteilhafte und unzulässige Formulierungen und weist Sie auf diese hin
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Neben der Geld-Zurück-Garantie können Sie so viele Nachfragen stellen wie Sie möchten
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