Böhmermann: Eine juristische Bewertung

 

Der Meinungskampf in der Öffentlichkeit kann auch sehr hart geführt werden. Auch äußerst kritische, scharfe und polemische Äußerungen sind zulässig, gerade, wenn es um wichtige oder kontroverse Themen geht. In dubio pro libertate - im Zweifel steht das Bundesverfassungsgericht auf Seiten der Meinungsfreiheit.


Allerdings hat auch die Meinungsfreiheit Grenzen. Eine wichtige Schranke der Meinungsfreiheit ist das Persönlichkeitsrecht anderer. Wenn Meinungsäußerungen vor allem einen anderen Menschen herabsetzen sollen, dann geht es um Schmähkritik, die nicht unter den Schutz der Meinungsfreiheit fällt.


Man kann den Text auch nicht als kunstvolle Satire verkleiden. Mit der kritischen Botschaft, um die es angeblich auf einer völlig konstruierten Metaebene geht, hatte der vorgetragene Text letztlich nichts zu tun. Herr Böhmermann hätte in seiner Sendung z.B. sagen können: „Herr Erdogan, ich gebe Ihnen mal ein Beispiel dafür, was man in Deutschland nicht sagen darf: ”Erdogan ist ein Idiot”.  Was folgte, war aber eine zelebrierte Beleidigungsorgie. Folglich ging es eben nicht um eine exemplarische Kenntlichmachung.


Sinn und Zweck war es Erdogan zu erniedrigen und herabzuwürdigen. Zudem war der Wortlaut äußerst rassistisch und bediente eindeutig anti-türkische Ressentiments. Es kommt nicht von ungefähr, dass sich selbst türkischstämmige Erdogangegner beleidigt fühlen.


Erdogan hat das formelle Strafverlangen nach § 104a StGB gestellt. Das Auswärtige Amt muss eine formelle Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilen, d.h. die Erklärung abgeben, dass sie sich der Strafverfolgung nicht widersetzen wird. Außenminister Frank-Walter Steinmeier hat schon angekündigt, sich in dieser Frage eng mit dem Justizminister und Merkel abzustimmen. Gerade die politische Dimension ist von erheblicher Natur.


Bei einer Anklage der Staatsanwaltschaft käme auch ein Gericht zu dem Ergebnis, dass Böhmermann sich nach § 103 StGB strafbar gemacht hat. Sofern keine Vorstrafen vorliegen, dürfte es zu einer bloßen Geldstrafe kommen.


Telefonische Rechtsberatung | Datenschutz | Rechtstipps | Kontakt | FAQ I Impressum I AGB


DEVPRO24 © 2010-2016 All rights reserved