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Das Wichtigste auf einen Blick
● Der Notar prüft nur auf formelle Richtigkeit
● Dagegen bringt eine anwaltliche Unterstützung vorteilhafte Klauseln
● Fehlerhafte Klauseln können den ganzen Vertrag unwirksam machen
● Vor Vertragsschluss sollte das Grundbuch gründlich überprüft werden
● Notar- und Grundbuchkosten ca.1,5% des Grundstückspreises
● Beschaffenheit des Baugrundstücks ist wesentlich.
● Eine Auflassungsvormerkung sichert die Übertragung ab.
Zu den Dingen, die in einem Grundstückskaufvertrag stehen müssen, gehören:
● Angaben zu Verkäufer und Käufer.
● Kaufpreis, Zahlungsmodalitäten, Übergabedatum, Inventar.
● Die Veräußerung muss sich auf ein Grundstück beziehen.
● Der aktuelle Grundbuchstand: Eigentümer, Grundstückseckdaten usw.
● Sonstige Absprachen und Belehrungen
● Rücktrittsklausel, Fälligkeit, Zwangsvollstreckungsunterwerfung.
Vor Abschluss des Kaufvertrages sind drei wesentliche Dinge zwingend zu überprüfen:
● Angaben des Kaufvertragsentwurfs und dem Grundbucheintrag müssen übereinstimmen.
● Der baurechtliche Zustand des Grundstücks sollte im Vertrag festgehalten sein.
● Der Haftungsausschluss des Verkäufers darf nicht zu weit gefasst sein.
Regelmäßig muss man mit Notarkosten, Gebühren des Grundbuchamts und der Grunderwerbssteuer rechnen. Auch Erschließungskosten müssen eventuell einkalkuliert werden. Möglicherweise muss das Grundstück von Pflanzen befreit werden oder es fallen Kosten für sonstige bauliche Maßnahmen wie die Aufbereitung des Bodens an. Des Weiteren könnten weitere baurechtliche Gebühren und eine Maklerprovision dazukommen.
Eine Konkretisierung ist nicht möglich. Man sollte allerdings mit Kosten in Höhe von etwa 1,5 % des Kaufpreises rechnen. Dazu gehören das gebührenrechtliche Honorar des Notars und die Gerichtskosten des Grundbuchamts für die notwendigen Eintragungen und Änderungen im Grundbuch.
Die Höhe der Grunderwerbssteuer ist vom Kaufpreis der Immobilie und dem Steuersatz in dem jeweiligen Bundesland abhängig. In Bayern und Sachsen liegt die Grunderwerbssteuer noch bei 3,5 %. In Hamburg zahlt man 4,5 %. In den meisten anderen Bundesländern sind es jedoch zwischen 5,0 % und 6,5 %. Beachten Sie bitte, dass sich die Grunderwerbssteuer öfters ändert.
Abweichend von der gesetzlichen Regelung kann vertraglich frei vereinbart werden, wer welche Kosten trägt. Üblicherweise trägt der Käufer die Notargebühren für die Beurkundung, die Grundbuchumschreibung, sowie unter Umständen die Bestellung einer Grundschuld. Der Verkäufer trägt die Löschungskosten für etwaige Belastungen oder Rechte Dritter.
Hat man als Käufer keine hinreichend finanzielle Mittel, um das Grundstück zu kaufen, ist ein Vorvertrag ein probates Mittel zur Sicherung. Allerdings muss dafür auch eine Bereitschaft des Verkäufers bestehen. Manchmal verzögern rechtliche Hindernisse die Unterzeichnung des Kaufvertrags. Auch dann ist en Vorvertrag hilfreich sen. Damit die Reservierungsvereinbarung tatsächlich eine Reservierungswirkung besitzt, sollte sie notariell beurkundet. Die sonstigen Anforderungen sind auch die inhaltlichen Anforderungen die eines späteren Kaufvertrages.
Die Prüfung des Grundstückskaufvertrag erfolgt durch einen erfahrenen Rechtsanwalt. Für den Laien ist es nicht einfach, die Vor- und Nachteile eines Grundstückskaufvertrag abzuschätzen.
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