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Die Erstellung Ihre Geschäftsführervertrages erfolgt in weniger als 24h und hat folgenden Leistungsumfang:

Erstellung von drei Dokumenten (Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung)                                                                              Telefonische Beratung zur Erläuterung der verschiedenen Optionen für die Dokumente
Registrierung der erstellten Dokumente im zentralen Vorsorgeregister durch den Anwalt                                                                   Direkte Email-Kommunikation ohne Termin in der Kanzlei
Kostenlose Rückfragen bei eventuellen Unklarheiten
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Ratgeber: Vorsorgedokumente – Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
(Lesezeit: ca. 3 Minuten)


Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Mit der Vorsorgevollmacht beauftragen Sie eine Person Ihres Vertrauens mit der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen im Betreuungsfall. Sollten Sie beispielsweise aufgrund eines Unfalls, bei Demenz, psychischer Störung oder als Folge eines Schlaganfalls nicht mehr in der Lage sein, Ihre rechtlichen Interessen selbst wahrzunehmen, tritt der Betreuungsfall ein. Eine Vorsorgevollmacht muss immer vor Eintritt des Betreuungsfalls erteilt werden – sie sollte also frühzeitig und “vorsichtshalber” erteilt werden.


Was ist eine Betreuungsverfügung?

Neben der Vorsorgevollmacht können Sie auch eine Betreuungsverfügung erstellen. In der Betreuungsverfügung können Sie dem Betreuungsgericht Vorschläge machen, wen das Gericht zu Ihrem Betreuer bestellen soll. Außerdem können Sie bestimmte Wünsche zur Art der Versorgung, zum Ort der Pflege und anderen Einzelheiten äußern. Bei einer umfangreichen Vorsorgevollmacht ist eine rechtliche Betreuung oft nicht notwendig, sodass sich eine Betreuungsverfügung erübrigt. Muss jedoch trotz der Vorsorgevollmacht ein Betreuer bestellt werden, sollten Sie Ihre Betreuungswünsche in einer Betreuungsverfügung festhalten. Nur so kann das Gericht diese bei der Bestellung eines Betreuers berücksichtigen.


Was ist eine Patientenverfügung?

Mit der Patientenverfügung können Sie bestimmen, ob und wie ärztliche Eingriffe erfolgen sollen. Eine Patientenverfügung wird immer im Voraus getroffen. Sie wird immer dann herangezogen, wenn Sie wegen einer Krankheit oder einer schweren Verletzung nicht mehr in der Lage sind, in eine ärztliche Behandlung einzuwilligen. Die Patientenverfügung gilt jedoch nur für die in der Verfügung aufgeführten ärztlichen Eingriffe. Hinterlassen Sie keine Patientenverfügung oder soll ein Eingriff erfolgen, zu dem die Patientenverfügung schweigt, wird Ihr “mutmaßlicher Wille” ermittelt.


Wozu dient die Registrierung der Vorsorgevollmacht bei der Bundesnotarkammer?

Die Registrierung der Vorsorgevollmacht im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer hat den großen Vorteil, dass Ihre Vollmacht im Betreuungsfall (also bei Eintritt der Geschäftsunfähigkeit) schnell gefunden wird. Wenn Sie eine Vorsorgevollmacht über Legalbase erstellen, erledigt Ihr Anwalt die Registrierung für Sie. Selbstverständlich sind diese Kosten im Festpreis enthalten. Falls Sie die Registrierung selbst vornehmen möchten, fällt eine einmalige Gebühr an



Was passiert, wenn ich keine Vorsorgevollmacht hinterlasse?

Wenn Sie keine Vorsorgevollmacht hinterlassen und der Betreuungsfall eintritt, Sie also „geschäftsunfähig“ werden, wird das Betreuungsgericht für Sie eine Betreuung durch einen vom Gericht bestellten Betreuer anordnen. Sie können in diesem Fall kaum Einfluss darauf nehmen, wer Ihr Betreuer wird. Liegt eine entsprechende Vorsorgevollmacht vor, muss in der Regel kein Betreuer vom Gericht bestellt werden.


Wozu dient die Registrierung der Vorsorgevollmacht bei der Bundesnotarkammer?

Die Registrierung der Vorsorgevollmacht im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer hat den großen Vorteil, dass Ihre Vollmacht im Betreuungsfall (also bei Eintritt der Geschäftsunfähigkeit) schnell gefunden wird. Wenn Sie eine Vorsorgevollmacht über Legalbase erstellen, erledigt Ihr Anwalt die Registrierung für Sie. Selbstverständlich sind diese Kosten im Festpreis enthalten. Falls Sie die Registrierung selbst vornehmen möchten, fällt eine einmalige Gebühr an


Kann ich jede beliebige Person und/oder mehrere Personen bevollmächtigen?


Grundsätzlich können Sie jede Person bevollmächtigen, die älter als 18 Jahre ist und selbst nicht unter Betreuung steht. Sie können auch mehreren Personen gleichzeitig eine Vorsorgevollmacht erteilen. Sie können beispielsweise zwei Personen separat voneinander für unterschiedliche Teilbereiche bevollmächtigen. Oder Sie setzen zwei Bevollmächtigte ein, die nur gemeinschaftlich Ihre Vertretung übernehmen dürfen. Schließlich können Sie auch eine Ersatzvollmacht für den Fall erteilen, dass Ihr zuerst eingesetzter Bevollmächtigter selbst unter Betreuung gestellt wird oder verstirbt. Ihr Anwalt berät Sie gerne zu den Einzelheiten.


Eine kostenlose Mustervorlage müsste doch völlig ausreichend sein?

Zahlreiche Anbieter bieten im Internet kostenlose Mustervorlagen für Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen an. Diese Mustervorlagen unterscheiden sich in ihrer Qualität und haben den großen Nachteil, dass sie nicht individuell auf Sie als Vollmachtgeber zugeschnitten sind. Je nach Ihrer Lebenssituation, Ihrem Vermögen oder Ihren individuellen Betreuungs- oder Behandlungswünschen ist es sinnvoll, die einzelnen Vollmachten individuell zu gestalten. Lehnen Sie beispielsweise einen bestimmten ärztlichen Eingriff ab, können Sie das in einer individuell gestalteten Patientenverfügung eindeutig angeben. Schließlich lohnt sich der anwaltliche Rat: zahlreiche Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen sind unwirksam oder unanwendbar, weil sie nicht präzise formuliert sind oder bestimmte Geschäfte oder Eingriffe nicht erfassen. Gerade so wichtige Entscheidungen wie die der zukünftigen Betreuung sollten Sie nicht ohne professionellen Rat treffen.


Warum sollte ich die Vorsorgevollmacht bei DEVPRO24 in Autrag geben?

Weil das günstig, einfach und schnell geht – bei voller Kostentransparenz und Überprüfung durch einen Anwalt mit jahrelanger Erfahrung. Sie erhalten eine qualitativ hochwertige, maßgeschneiderte, wirksame Vorsorgevollmacht, die Ihre Wünsche voll berücksichtigt. Sorgen Sie für den Ernstfall vor.


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