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Die Gründung einer haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG) kann bereits mit der Einzahlung von nur einem Euro Stammkapital gegründet werden. Daher stammen auch die Bezeichnungen "Mini-GmbH" und "Ein-Euro-GmbH". Die UG stellt keine neue Gesellschaftsform dar, sondern ist eine Unterform der GmbH und soll als Einstiegsvariante dienen.



Was ist eine "UG"?


Die UG haftungsbeschränkt – auch „Mini-GmbH“ genannt - wurde geschaffen, um eine möglichst unkomplizierte, unbürokratische und kostengünstige Gründungsvariante mit Haftungsbeschränkung anzubieten. Die gute Akzeptanz dieser Rechtsform als Einstiegs-Kapitalgesellschaft zeigt, dass dieses Ziel erreicht wurde. Eine UG muss immer den Zusatz "haftungsbeschränkt" nach dem Firmennamen führen, damit Geschäftspartner wissen, dass die Haftung der UG beschränkt ist. Die Haftung ist beschränkt auf das Vermögen der UG, das Privatvermögen der Gesellschafter bleibt unberührt.



Welchen wesentlichen Vorteil hat eine UG gegenüber einer GmbH?


Während man bei einer GmbH ein Stammkapital von mindestens 25.000 € braucht, reicht bei einer UG-Gründung bereits ein einziger Euro aus. Die UG ist also besonders gut für Gründer ohne viel Startkapital geeignet, die trotzdem nicht auf eine Haftungsbeschränkung verzichten möchten.



Was versteht man unter einer UG-Gründung mit "Musterprotokoll"?


Den Gesellschaftsvertrag kann man individuell aushandeln oder auf ein so genanntes "Musterprotokoll" zurückgreifen. Voraussetzung für die Verwendung des Musterprotokolls ist, dass die UG maximal drei Gesellschafter und nur einen Geschäftsführer hat. Die Verwendung des Musterprotokolls bei Gründung einer UG führt zur Einsparung von Notarkosten.  Das spart die Kosten für einen individuellen Gesellschaftsvertrag, außerdem sind die Gebühren des Notars erheblich geringer.



Wie viele Personen benötigt man zur Gründung einer UG?


Die UG kann von einer einzelnen Person gegründet werden. Sie müssen sich also nicht zwingend mit anderen Personen für die Gründung zusammenschließen. Neben natürlichen Personen, also Menschen, können auch juristische Personen, also auch andere Unternehmen, Gesellschafter einer UG sein.



Was ist das Stammkapital und wie hoch muss es sein?


Das Stammkapital ist ein bestimmter Geldbetrag, der in die Gesellschaft eingezahlt werden muss und nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet werden darf. Mit dem Stammkapital soll der UG eine Mindestsumme bereitgestellt werden, mit der sie ihre Geschäfte aufnehmen kann. Die Gründung einer UG ist bereits ab einem Stammkapital von 1 € möglich. Das ist jedoch häufig nicht empfehlenswert. Die Gründungskosten übersteigen diesen Betrag und die Gesellschaft wäre von Beginn an überschuldet, sofern nicht weitere Mittel jenseits des Stammkapitals zur Verfügung stehen. Häufig werden Ihre Geschäftspartner bei geringem Stammkapital eine persönliche Bürgschaft von Ihnen verlangen, durch die Sie neben der Gesellschaft persönlich für einen bestimmten Betrag haften. Sie sollten bei Gründung Ihrer UG daher ein höheres Stammkapital in Betracht ziehen, das mindestens die Gründungskosten decken sollte. Die Legalbase Gründungsexperten empfehlen ein Stammkapital von mindestens 500 €.



Wo muss das Stammkapital eingezahlt werden?


Das Stammkapital muss auf dem Geschäftskonto der UG hinterlegt werden. Die Eröffnung eines Geschäftskontos ist also unabdingbar. Das Geschäftskonto muss auch auf den Namen der Gesellschaft laufen. Mit den notariell beglaubigen Gründungsunterlagen können Sie bei einer Bank ein Konto für die Gesellschaft eröffnen lassen. Die DEVPRO24 Gründungsexperten unterstützen Sie dabei beratend.



Muss ich erst mein Gewerbe anmelden oder erst die Gesellschaft gründen?


Wenn das Gewerbe von der Gesellschaft ausgeübt wird, muss die Gesellschaft zunächst gegründet und ins Handelsregister eingetragen werden. Anschließend muss beim zuständigen Gewerbeamt das Gewerbe angemeldet werden.



Welche weiteren Kosten kommen im Rahmen der Gründung auf mich zu?


Neben den Kosten für unseren Service kommen noch die Kosten für die Anmeldung im Handelsregister sowie Notarkosten auf Sie zu



































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