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Rechtsanwälte in Dänemark


Die korrekte Amtsbezeichnung für Anwälte in Dänemark ist Advokat. Die Anwaltsausbildung gliedert sich in ein dreijähriges Bachelorstudium und ein zweijähriges Masterstudium. Der Masterabschluss ist nicht nur notwendig, um Rechtsanwalt werden zu können, sondern zwingende Voraussetzung für alle juristischen Berufe, also auch für Richter und Notare.


Um in Dänemark als Rechtsanwalt Mandaten vertreten zu können ist die Zugehörigkeit zum Det danske Advokatsamfund in Kopenhagen, der dänischen Rechtanwaltskammer, notwendig. Zu Beginn ihrer Tätigkeit sind die Anwälte vorerst nur für Verfahren vor Amtsgerichten, dem Besonderen Klagegericht und für Verfahren auf Amtsgerichtebene vor dem See- und Handelsgericht zugelassen. Um vor dem Landgericht prozessieren zu können ist der Advokat L, eine zusätzliche Zulassung, zwingend erforderlich. Frühestens nach fünf Jahren praktische Erfahrung kann dann die Zulassung für den Obersten Gerichtshof, der Advokat H, beantragt werden.


In Dänemark herrscht kein Anwaltszwang. Allerdings kann das Gericht anordnen, dass ein Anwalt beauftragt werden muss, wenn es befürchtet, dass der Prozess nicht ordentlich abläuft. In ganz Dänemark gibt es nur ca. 5000 Rechtsanwälte.

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