Aufhebungsvertrag prüfen lassen


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Aufhebungsvertrag prüfen lassen und rechtliche Nachteile vermeiden!

(Lesezeit: 5 Minuten)







Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich und außerhalb des Kündigungsschutzes. Mit der Unterschrift verzichtet der Arbeitnehmer auf zentrale Schutzrechte und riskiert unter anderem Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld oder den Verlust von Ansprüchen. Ob ein Aufhebungsvertrag sinnvoll ist, lässt sich nur durch eine rechtliche Prüfung vor der Unterzeichnung beurteilen.




Das Wichtigste auf einen Blick


 ● Risiko einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld erkennen und vermeiden.

 ● Beendigungszeitpunkt und Abweichungen von der Kündigungsfrist prüfen.

 ● Abfindung rechtlich und wirtschaftlich richtig einordnen.

 ● Ausgleichsklauseln auf versteckten Anspruchsverlust prüfen.

 ● Freistellung, Urlaub und Zeugnis rechtlich absichern.

 ● Verhandlungsspielraum vor der Unterschrift einschätzen.




Aufhebungsvertrag prüfen lassen bevor Sie eine endgültige Entscheidung treffen


Ein Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, mit der das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet wird. Anders als bei einer Kündigung erklärt der Arbeitnehmer ausdrücklich sein Einverständnis mit der Beendigung. Genau dieser Punkt macht den Aufhebungsvertrag rechtlich besonders folgenreich.


Mit der Unterzeichnung verzichtet der Arbeitnehmer auf den gesetzlichen Kündigungsschutz und auf die Möglichkeit, die Beendigung gerichtlich überprüfen zu lassen. Der Vertrag entfaltet sofortige Bindungswirkung. Ob sich einzelne Regelungen später als nachteilig erweisen, ist rechtlich unerheblich. Eine Korrektur ist in der Praxis kaum möglich.



Warum ein Aufhebungsvertrag rechtlich riskanter ist als eine Kündigung


Bei einer Kündigung liegt das rechtliche Risiko beim Arbeitgeber. Er muss Kündigungsfristen einhalten, Kündigungsgründe vorweisen und sich im Zweifel vor dem Arbeitsgericht verantworten. Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, die Kündigung anzugreifen und dadurch Zeit, Abfindung oder Weiterbeschäftigung zu erreichen.


Beim Aufhebungsvertrag kehrt sich dieses Verhältnis um. Der Arbeitnehmer verzichtet freiwillig auf diese Schutzmechanismen. Ein späteres Vorgehen gegen den Vertrag ist nur in extremen Ausnahmefällen möglich, etwa bei nachweisbarer Täuschung oder widerrechtlichem Druck. Diese Fälle sind selten und schwer zu beweisen. In der Regel gilt der Vertrag unabhängig von seinen wirtschaftlichen Folgen.



Welche rechtlichen und finanziellen Folgen ein Aufhebungsvertrag haben kann


Die Folgen eines Aufhebungsvertrags zeigen sich häufig nicht unmittelbar, sondern zeitversetzt. Besonders gravierend ist das Risiko einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Die Bundesagentur für Arbeit wertet den Abschluss eines Aufhebungsvertrags grundsätzlich als Mitwirkung an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Daraus kann eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen folgen.


Ob eine Sperrzeit verhängt wird, hängt von einer Gesamtbewertung ab. Entscheidend ist unter anderem, ob der Beendigungszeitpunkt vor Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist liegt und ob ein wichtiger Grund für den Vertragsabschluss nachvollziehbar vorliegt. Diese sozialrechtliche Bewertung erfolgt unabhängig davon, wie der Vertrag arbeitsrechtlich formuliert ist. Viele Arbeitnehmer erkennen dieses Risiko erst, wenn der Leistungsbescheid vorliegt.



Warum eine Abfindung kein verlässlicher Maßstab ist


Im Zusammenhang mit Aufhebungsverträgen steht häufig die Abfindung im Mittelpunkt. Viele Arbeitnehmer beurteilen den Vertrag nahezu ausschließlich anhand der angebotenen Summe. Diese Betrachtung greift zu kurz.


Eine Abfindung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben und folgt keiner festen Berechnungsformel. Ihre wirtschaftliche Bedeutung ergibt sich erst im Zusammenhang mit steuerlichen Belastungen und möglichen Leistungsausfällen durch Sperrzeiten. Eine auf den ersten Blick hohe Abfindung kann sich im Ergebnis als deutlich weniger vorteilhaft erweisen, als erwartet.





Wie Ausgleichsklauseln zu einem endgültigen Anspruchsverlust führen


Fast jeder Aufhebungsvertrag enthält eine Klausel, mit der sämtliche gegenseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis als erledigt gelten. Juristisch handelt es sich um einen umfassenden Verzicht.


Diese Regelungen erfassen regelmäßig auch Ansprüche, die dem Arbeitnehmer im Zeitpunkt der Unterschrift nicht bewusst sind oder deren Umfang noch nicht feststeht. Dazu gehören häufig Überstundenvergütungen, variable Vergütungsbestandteile oder Bonusansprüche. Nach der Unterzeichnung bestehen in der Regel keine Möglichkeiten mehr, diese Ansprüche geltend zu machen.




Warum viele Aufhebungsverträge vor der Unterschrift noch verhandelbar sind


Ein häufiger Irrtum besteht darin, dass ein vorgelegter Aufhebungsvertrag nicht mehr verändert werden kann. Tatsächlich verfolgen Arbeitgeber mit einem Aufhebungsvertrag in erster Linie das Ziel, Rechtssicherheit zu erlangen und ein Kündigungsschutzverfahren zu vermeiden.


Solange der Vertrag nicht unterschrieben ist, besteht daher oft Verhandlungsspielraum. Eine rechtliche Prüfung zeigt, ob und an welchen Stellen Anpassungen sinnvoll sind, um Risiken zu reduzieren oder wirtschaftliche Nachteile auszugleichen. Ohne diese Einschätzung wird dieser Spielraum häufig ungenutzt gelassen.



Was es kostet einen Aufhebungsvertrag prüfen zu lassen


Die Kosten für die Prüfung eines Aufhebungsvertrags unterscheiden sich je nach Beratungsmodell. In klassischen Kanzleien erfolgt die Abrechnung häufig nach Zeitaufwand oder nach gesetzlichen Gebühren. Für Arbeitnehmer ist dabei vorab oft nicht kalkulierbar, welche Gesamtkosten entstehen. Bereits eine kurze Beratung kann mehrere hundert Euro kosten.


Bei spezialisierten Rechtsdienstleistungen wird die Prüfung eines Aufhebungsvertrags regelmäßig zu einem festen Pauschalpreis angeboten. Diese Preise bewegen sich typischerweise im unteren bis mittleren dreistelligen Bereich und ermöglichen eine klare Kostenplanung.


Bei DEVPRO24 erfolgt die Prüfung eines Aufhebungsvertrags zu einem transparenten Festpreis, der vor der Beauftragung feststeht. Es gibt keine Abrechnung nach Zeit und keine nachträglichen Zusatzkosten. Die Bezahlung ist unter anderem über PayPal möglich, was insbesondere bei kurzfristigen Fristen eine schnelle Abwicklung erlaubt.



Warum sich eine Prüfung in der Regel lohnt


Die Prüfung eines Aufhebungsvertrags lohnt sich finanziell bereits dann, wenn dadurch eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld vermieden oder der Verlust offener Ansprüche erkannt wird. In vielen Fällen stehen die Kosten der Prüfung in keinem Verhältnis zu den wirtschaftlichen Nachteilen, die ein ungeprüfter Vertrag verursachen kann.



Aufhebungsvertrag prüfen lassen um Klarheit zu gewinnen


Ein Aufhebungsvertrag ist keine Formalität, sondern eine Entscheidung mit langfristigen beruflichen und finanziellen Folgen. Wer den Vertrag vor der Unterzeichnung rechtlich prüfen lässt, trifft diese Entscheidung auf Grundlage belastbarer rechtlicher Einschätzung statt unter Zeitdruck oder aufgrund unvollständiger Informationen.


Mehr erfahren: Aufhebungsvertrag online prüfen

Dr. Julia Amrein

Redakteurin für Rechtsthemen

Aktualisiert am 02.03.2025

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Ein Aufhebungsvertrag kostet oft mehr, als man denkt. Viele Arbeitnehmer unterschreiben unter Druck und verlieren dadurch Geld, Ansprüche oder sogar Monate an Arbeitslosengeld. Eine kurze Prüfung zeigt, ob Sie schlechter gestellt wurden, als rechtlich notwendig – und ob noch Spielraum besteht. Wer jetzt nicht prüft, verzichtet endgültig



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