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Ratgeber: Ratgeber: Ehevertrag prüfen lassen
(Lesezeit: ca. 4 Minuten)
Ein Ehevertrag bindet vertraglich beide Ehepartner und ist im Familienrecht notwendig, wenn sie von den pauschalen Regelungen im Falle einer Scheidung abweichen möchten. Das Gesetz sieht standardmäßig vor, dass die Vermögensverteilung und die Höhe des Ehegattenunterhalts geregelt werden.
Der Hauptzweck des Ehevertrags besteht darin, den Versorgungsausgleich und den Unterhalt nach der Scheidung zu regeln. Der Vertrag wird besonders wichtig, falls die Ehe scheitert und geschieden wird. In dieser stressigen Situation können sich die Eheleute oft darauf verlassen, dass der Ehevertrag gültig ist.
Das Wichtigste auf einen Blick
● Der Ehevertrag regelt den Güterstand, die Unterhaltsansprüche und den Ausgleich.
● Bei ungleichen Vermögen und Selbständigkeit ist ein Ehevertrag empfehlenswert.
● Es gibt keinen festen Zeitpunkt, wann der Ehevertrag erstellt werden muss.
Wozu braucht es einen Ehevertrag ?
Der Ehevertrag beruht auf dem gemeinsamen Lebensentwurf der Ehepartner, der bereits vor der Ehe oder währenddessen diskutiert werden sollte. Es handelt sich hauptsachlich um eine präventive Vereinbarung, die für mögliche Szenarien vorsorgt. Dabei werden Faktoren wie Rollenverteilung, Vermögensverhältnisse und Zukunftsvorstellungen berücksichtigt.
Neben dem Güterstand und den finanziellen Fragen werden oft auch Fragen des nachehelichen Unterhalts und des Versorgungsausgleichs geregelt. Der nacheheliche Unterhalt regelt die finanzielle Absicherung im Falle der Scheidung, indem festgelegt wird, wer unter welchen Bedingungen für wen sorgt.
Der Versorgungsausgleich bezieht sich auf Rentenanwartschaften, die während der Ehedauer erworben werden. Gemäß Gesetz müssen diese Anwartschaften zur Hälfte auf den anderen Ehepartner übertragen werden. Ein Ehevertrag kann in diesem Punkt sinnvoll sein, um den individuellen Bedürfnissen und Anforderungen besser gerecht zu werden.
Zusätzlich kann der Ehevertrag auch Richtlinien für das Zusammenleben definieren, wobei diese in der Regel nicht einklagbar sind.
Welche Güterstände gibt es?
Das Güterrecht regelt, in Kurzform, die Frage, ob die Vermögensposten der Ehepartner zusammengeführt, getrennt oder in Gemeinschaft gehalten werden sollen. Wenn man von einem gemeinsamen Vermögen ausgeht, bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass bei Eheschließung alle individuellen Vermögen zu einem gemeinsamen Gesamtvermögen verschmelzen. Die drei gesetzlich vorgeschriebenen Systeme des Güterstandes heißen daher "Zugewinngemeinschaft", "Gütertrennung" und "Gütergemeinschaft".
Der entscheidende Zeitpunkt für die Bestimmung der Vermögensverhältnisse ist die standesamtliche Eheschließung. Wenn es zur Scheidung kommt, gilt der Tag, an dem der Scheidungsantrag beim Familiengericht eingereicht wird, als Stichtag für die Beendigung der Ehe.
Die Zugewinngemeinschaft bedeutet, dass das Vermögen am Anfang der Ehe bestehen bleibt und im Falle einer Scheidung ein Ausgleich vorgenommen wird. Der Zugewinn, den jeder Ehepartner während der Dauer der Ehe erwirtschaftet oder erwirbt, wird verglichen und derjenige mit dem geringeren Vermögenszuwachs erhält proportionalen Ausgleich. Wenn also einer der Partner mehr Geld verdient oder erwirbt, während der andere sich um die Kinder kümmert, erhält der Ehepartner mit dem niedrigeren Verdienst entsprechenden Ausgleich. Die Differenz zwischen dem höheren und dem geringeren Zugewinn wird halbiert. Beispiel: Die Ehefrau erwirtschaftet während der Ehe 60.000 €, der Ehemann jedoch nur 10.000 €. Der Unterschied beträgt 50.000 €, und der Ehemann hat Anspruch auf 25.000 €.
Welche Grenzen bestehen bei der Zulässigkeit des Ehevertrages
Es gibt allerdings Grenzen für die möglichen Vereinbarungen in einem Ehevertrag. Wichtig ist dabei, dass der Ehevertrag nicht einseitig belastend sein darf. Dies bedeutet, dass ein Ehepartner beispielsweise nicht alle Kosten während der Ehe tragen muss, während der andere allein das Vermögen behält.
Einige benachteiligende Punkte könnten den nachehelichen Unterhalt betreffen. Wenn die Ehe gemeinsame Kinder hat, ist es unwahrscheinlich, dass eine Regelung, nach der ein Ehepartner auf sämtliche Unterhalts- und Ausgleichsansprüche verzichtet, Bestand haben wird.
Der Ehevertrag kann nicht die Unterhaltsansprüche möglicher Kinder ausschließen, da diese Ansprüche von den Kindern selbst und nicht von einem geschiedenen Ehepartner geltend gemacht werden. Daher ist es unzulässig, diese Ansprüche auszuschließen.
Es ist wichtig zu beachten, dass ein bereits bestehender Ehevertrag möglicherweise nicht mehr wirksam ist, wenn eine nachträglich entstehende unbillige Härte vorliegt.
Die wichtigste Formvorschrift für einen Ehevertrag findet sich in § 1410 BGB. Der Ehevertrag muss schriftlich vor einem Notar geschlossen werden, um gültig zu sein. Obwohl der Ehevertrag von den Ehepartnern selbst erstellt werden kann, ist die notarielle Beurkundung zwingend erforderlich. Der Notar verwahrt auch den Ehevertrag und ist der einzige befugte Aussteller weiterer Urkunden.
Kann ein Ehevertrag angefochten werden?
Es besteht die Möglichkeit, einen Ehevertrag gemäß § 123 BGB anzufechten, wenn bei Vertragsabschluss einer der Partner getäuscht, bedroht oder sich über den Inhalt der Erklärung geirrt hat. Bei einer arglistigen Täuschung oder widerrechtlichen Drohung kann die Anfechtung erfolgen. Eine Anfechtbarkeit aufgrund eines Inhalts- oder Erklärungsirrtums ist hingegen selten der Fall. Der Vertrag muss aufgrund der Täuschung, Drohung oder des Irrtums geschlossen worden sein und es muss nachgewiesen werden, dass er anderweitig nicht zustande gekommen wäre sowie vorsätzlich getäuscht, bedroht oder der Irrtum hervorgerufen wurde.
Im Gegensatz zur Sittenwidrigkeit (§ 138 BGB) führt eine Täuschung, eine Drohung oder ein Inhaltsirrtum (§ 123 BGB) nicht von Anfang an zur Unwirksamkeit des Vertrags. Stattdessen muss das Geschäft ausdrücklich angefochten werden, um als nichtig betrachtet zu werden (§ 142 BGB).
Obwohl Eheverträge keine gesetzlich vorgeschriebenen Mindestanforderungen haben, dürfen sie nicht sittenwidrig oder rechtsmissbräuchlich sein. Es gibt jedoch keine spezifischen Klauseln oder Grenzen für einen Ehevertrag. Der ökonomisch schwächere Partner hat das Recht auf einen angemessenen Ausgleich im Vertrag. Ein Ehevertrag muss einer gerichtlichen Überprüfung standhalten können und eine anwaltliche Prüfung kann Sicherheit bringen.
Laut einer Grundsatzentscheidung des BGH aus dem Jahr 2001 dürfen Gerichte den Inhalt von Eheverträgen überprüfen, wenn eine Seite so dominant ist, dass sie praktisch die Vertragsbedingungen diktiert und die Selbstbestimmung des anderen Partners beeinträchtigt wird. In diesem Fall gilt nicht mehr der Grundsatz der Vertragsfreiheit und der Ehevertrag kann inhaltlich vom Gericht überprüft werden. Jeder Ehepartner kann den Antrag auf Überprüfung stellen.
Warum sollte man einen Ehevertrag anwaltlich prüfen lassen?
Es ist äußerst empfehlenswert, den Ehevertrag von einem Anwalt prüfen zu lassen, um sicherzugehen, dass er tatsächlich gültig ist. Das Familien- und Eherecht ist sehr umfangreich und ändert sich ständig. Nur ein Anwalt, der mit der Materie vertraut ist, kann einschätzen, ob der Vertrag vor Gericht Bestand hat.
Es ist keine gute Idee, den Ehevertrag als Laie selbst zu verfassen, um sich Geld für einen Anwalt zu sparen. Im Falle einer Scheidung kann dies zu enormen finanziellen Verlusten führen, die weit über die Kosten für einen Anwalt hinausgehen.
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