Entschädigung für Urlaubsmängel

 

Damit die Ferien ein voller Erfolg werden, sollten sich Urlauber über einige wichtige Regeln zum Reisen informieren.


Bekomme ich eine Entschädigung, wenn mein Flugzeug verspätet abhebt?


Es gibt viele Gründe, aus denen sich Abflüge verspäten: es gibt einen Streik, die Radaranlage fällt aus. Für Passagiere sind solche Verspätungen ärgerlich, einen Anspruch auf Entschädigung haben sie aber trotzdem nicht immer. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) erst Mitte Juni 2014 wieder klargestellt. Ein Streik oder ein technisches Problem wie ein Radarausfall sind für den BGH „außergewöhnliche Umstände“. Dafür seien Fluggesellschaften nicht verantwortlich und daher müssten sie Reisende auch finanziell nicht entschädigen, so die Richter.

Zwar steht Passagieren auch dann nicht immer eine Entschädigung zu, wenn sie durch die Verspätung ihren Anschlussflug verpassen. Doch hat der Europäische Gerichtshof in dieser Frage kürzlich anders entschieden: Wenn Flüggäste an ihrem Endziel mit einer Verspätung von drei Stunden oder mehr ankommen, stehen ihnen 600 Euro an Entschädigung zu. Dafür sei es den Richtern zufolge unerheblich, ob schon die ursprüngliche Verspätung des ersten Flugs diese Grenze überschritten habe (Urteil vom 26. Februar 2013; AZ.: C-11/11).


Was muss die Airline tun, wenn sich mein Flug verspätet?


Grundsätzlich müssen die Fluggesellschaften dafür sorgen, dass die Wartenden gut verpflegt werden. Außerdem müssen sie den Reisenden unentgeltlich zwei Telefongespräche führen und zwei Faxe oder E-Mails versenden lassen. Bei sehr langen Verspätungen müssen die Airlines die Passagiere im Hotel unterbringen oder zumindest den Transfer dorthin organisieren.

Wann bekomme ich eine Ausgleichszahlung?

Fluggästen steht dann eine Ausgleichszahlung zu, wenn sich ihre Flüge um mehr als drei Stunden verspäten und für die Verspätung keine „außergewöhnlichen Umstände“ verantwortlich sind. Das haben verschiedene Gerichte geurteilt, etwa das Amtsgericht Frankfurt am Main (AZ: 2-24 S 111/12). Je nach Flugentfernung erhalten Passagiere Ausgleichszahlungen von 250 Euro, 400 Euro oder 600 Euro pro Person.


Erhalte ich das Geld für mein Ticket zurück, wenn der Flug ausfällt?


Wenn Flüge sich nicht nur verspäten, sondern etwa wegen schlechten Wetters komplett ausfallen, können sich Passagiere das Geld für ihr Ticket von der Fluggesellschaft zurückerstatten lassen. Storno-Gebühren fallen dann nicht an. Reisende, die ihren Flug stornieren, bekommen die Gebühren und Steuern zurück. Außerdem können sie etwa 95 Prozent des Flugscheinpreises zurückfordern. Dies ist immer möglich - auch wenn die Fluggesellschaften in ihren Geschäfts- oder Beförderungsbedingungen pauschal ausschließen, dass sie den Flugscheinpreis erstatten. Einen kleinen Teil der Kosten behalten die Airlines aber als Bearbeitungsentgelt ein.


Was passiert bei Reisemängeln?


Urlauber können ihren Reisepreis mindern, wenn ihre Reise mangelhaft ist.

Wie dokumentiere ich Reisemängel?

Sie sollten Notizen und Fotos machen. Ratsam ist es auch, Zeugenadressen zu sammeln. Urlauber sollten Reisemängel sofort bei der Reiseleitung melden und unmittelbar nach ihrer Rückkehr Ihre Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter anzeigen. Beachten Sie bitte die Verjährungsfrist. Diese beträgt je nach Reiseveranstalter manchmal nur ein Jahr nach dem vertraglichen Ende der Reise.


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