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Die Unterhaltsberechnung ist ein komplexes Thema. Kostenlose Online-Rechner können für eine erste grobe Orientierung herangezogen werden. Für eine rechtssichere Auskunft ist jedoch die Berechnung durch einen Rechtsanwalt notwendig.


Unterhaltsberechnung Kind


Die Frage der Unterhaltspflicht stellt sich dann, wenn es zu einer Trennung der Eltern des Kindes kommt. Welcher Elternteil ist verpflichtet für den Unterhalt der gemeinsamen Kinder aufzukommen? Grundsätzlich besteht eine Pflicht zur Zahlung von Kindesunterhalt gegenüber minderjährigen unverheirateten Kindern und gegenüber volljährigen unverheirateten Kindern, die sich zum aktuellen Zeitpunkt noch in der Berufsausbildung befinden, unabhängig davon ob es sich bei den Kindern um eheliche oder uneheliche Kinder handelt.

Unterhalt minderjähriges Kind

Bei minderjährigen Kindern die bei einem Elternteil leben setzt sich der im Rahmen der Unterhaltspflicht zu leistende Kindesunterhalt aus dem Barunterhalt und dem Naturalunterhalt zusammen. Der sogenannte Naturalunterhalt wird von dem Elternteil erbracht, bei welchem die Kinder leben. Dies geschieht durch die Betreuung und Versorgung der Kinder, weshalb der Naturalunterhalt auch als Betreuungsunterhalt bezeichnet wird. Der andere Elternteil ist verpflichtet durch monatliche Geldzahlungen den Unterhalt in bar zu leisten. Der Berechnung des sogenannten Barunterhalts wird die Düsseldorfer Tabelle zugrunde gelegt.

Unterhalt volljähriges Kind

Mit Erreichung der Volljährigkeit erlischt in Deutschland das Sorgerecht der Eltern. Dies bedeutet nicht, dass ab sofort keine Unterhaltspflicht mehr besteht sonder vielmehr, dass ab dem 18. Lebensjahr beide Elternteile verpflichtet sind Barunterhalt zu zahlen. Dies gilt auch für den Elternteil, bei dem das Kind wohnt und bis zum Ende eines ersten Berufsabschlusses der Kinder. Die Höhe des zu zahlenden Barunterhalts des jeweiligen Elternteils richtet sich nach dem jeweiligen Einkommen dieses Elternteils gemessen am aufaddierten Gesamteinkommen.

Volljährige Kinder auf die alle drei nachstehenden Kriterien zutreffen, sind wie minderjährige Kinder beim Kindesunterhalt privilegiert und werden im Unterhaltsrecht minderjährigen Kindern gleichgestellt:

Kinder befinden sich noch in der allgemeinem Schulausbildung

Kinder haben das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet

Kinder wohnen zu Hause bei einem Elternteil und sind unverheiratet

Bei nicht privilegierten volljährigen Kindern, also Kinder bei denen obenstehende Kriterien nicht zutreffen, greift die Rangfolge im Unterhaltsrecht. Diese legt fest, dass Eltern zunächst die Unterhaltspflicht für minderjährige und privilegierte Kinder erfüllen müssen, bevor die volljährigen unprivilegierten Kinder Unterhalt erhalten.

Grundlage für die Kindesunterhalt Berechnung:
Düsseldorfer Tabelle 2013 / 2014

Die Düsseldorfer Tabelle bildet die Grundlage für die Berechnung des Kindesunterhalts und ist maßgebend für die Unterhalts-Höhe. Die aktuelle Version der Düsseldorfer Tabelle ist vom 01. Januar 2013 und gilt auch für das Jahr 2014.

In der ab 01.01.2013 anzuwendenden Düsseldorfer Tabelle wurden viele Selbstbehaltssätze im Vergleich zur vorherig gültigen Tabelle erhöht, was Erleichterungen für Unterhaltspflichtige mit sich brachte. Unterhaltspflichtige die bislang bei den Unterhaltszahlungen bis an die Grenze des Selbstbehalts verpflichtet waren, sollten demnach prüfen lassen ob eine Anpassung der zu zahlenden Höhe des Kindesunterhalts Sinn macht.


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